Selbsthilfe-Initiative Verkehrssicherungspflicht

- unterstützt Opfer von Verkehrssicherungspflicht-Verletzungen -




Die Straßenverkehrssicherungspflicht soll den Gefahren begegnen, die auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen durch deren Zustand entstehen können. Geschützt werden soll der Verkehrsteilnehmer, der bei zweckgerechter Benutzung die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und sich auf sie nicht ohne weiteres einzurichten vermag. Es darf nicht darauf abgestellt werden, ob sich der Verkehr noch selbst helfen kann. Der Pflichtige muß auf nur durchschnittliche Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer Bedacht nehmen und auch berücksichtigen, daß manche Straßenbenutzer sich infolge ihrer Jugend, ihres Alters oder ihrer Gebrechen bisweilen verkehrswidrig verhalten und daß Fehlhandlungen nicht immer vermeidbar sind.



Auf vielen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen lauern Gefahren, die vom Zustand der Pflasterung herrühren. Nachlässige Kontrollen, aber auch fehlender Sachverstand sind oft die Ursachen dafür, daß Gefahrenquellen nicht sofort beseitigt werden und oft sogar über Jahre bestehen. Manche Stolperfallen sind zusätzlich geschaffen worden: Die so genannten "verkehrsberuhigenden Fahrbahneinbauten", die ihren angeblichen Zweck nicht erfüllen, aber schon viele Radfahrer ins Krankenhaus - und wegen der Lärmbelästigung Anwohner an den Rand der Verzweiflung gebracht haben.

Geschädigten, die nicht selten schwere Körperverletzungen erleiden, hilft die SI VSP (im Rahmen des gesetzlich möglichen) wissenschaftlich fundiert in vielfältiger Hinsicht bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche. Dabei ist auch eine umfangreiche Sammlung von Gerichtsentscheidungen nützlich.

Die SI VSP organisiert Treffen von Geschädigten und Fachvorträge.