Selbsthilfe-Initiative Verkehrssicherungspflicht
- unterstützt Opfer von Verkehrssicherungspflicht-Verletzungen -
Die Straßenverkehrssicherungspflicht soll den Gefahren begegnen, die auf
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen durch deren Zustand entstehen können.
Geschützt werden soll der Verkehrsteilnehmer, der bei zweckgerechter Benutzung
die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und sich auf sie nicht
ohne weiteres einzurichten vermag. Es darf nicht darauf abgestellt werden, ob
sich der Verkehr noch selbst helfen kann. Der Pflichtige muß auf nur
durchschnittliche Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer Bedacht nehmen und auch
berücksichtigen, daß manche Straßenbenutzer sich infolge ihrer Jugend, ihres
Alters oder ihrer Gebrechen bisweilen verkehrswidrig verhalten und daß
Fehlhandlungen nicht immer vermeidbar sind.
Auf vielen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen lauern Gefahren, die vom Zustand
der Pflasterung herrühren. Nachlässige Kontrollen, aber auch fehlender
Sachverstand sind oft die Ursachen dafür, daß Gefahrenquellen nicht sofort
beseitigt werden und oft sogar über Jahre bestehen. Manche Stolperfallen sind
zusätzlich geschaffen worden: Die so genannten "verkehrsberuhigenden
Fahrbahneinbauten", die ihren angeblichen Zweck nicht erfüllen, aber schon viele
Radfahrer ins Krankenhaus - und wegen der Lärmbelästigung Anwohner an den Rand
der Verzweiflung gebracht haben.
Geschädigten, die nicht selten schwere
Körperverletzungen erleiden, hilft die SI VSP (im Rahmen des gesetzlich
möglichen) wissenschaftlich fundiert in vielfältiger Hinsicht bei der
Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche. Dabei ist auch eine umfangreiche Sammlung
von Gerichtsentscheidungen nützlich.
Die SI VSP organisiert Treffen von Geschädigten und Fachvorträge.